Appellationis Auseinandersetzung um Verteilung des Erbes
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(1) 0448
Wismar B 296 (W B 8 n. 296)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 02. 1. Kläger B
(1756-1758) 02.10.1758-21.04.1760
Kläger: (2) Hans Borgwedel, Amtsverwalter zu Moltenow (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jochim Hinrich Prüter, Ursula Kröger, geb. Prüter, Johann Wittkopf namens seiner Frau Anne Lise Wesenberg, Johann Jürs namens seiner Frau Marie Wesenberg, Helm Wesenberg, Margarethe Lise Wesenberg, Clas Schröder namens seiner Frau Grethe Metelmann, Christoph Peters, Eva Sabina Peters, Helm Metelmann, Anthon und Johann Metelmann, Geschwisterkinder des Hinrich Wesenberg, Pächter des Hofes Steffin (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Fallbeschreibung: Hinrich Wesenberg ist kurz vor seinem Tod nach Wismar gezogen, hat sein Testament errichtet und ist 1756 gestorben. Er hat die Kinder seiner Schwester, verheiratete Borgwedel, und seines Bruders Joachim zu Alleinerben gemacht, die Kinder seiner anderen Geschwister dagegen von dem Erbe ausgeschlossen, wogegen diese protestieren und auf ihrem Anspruch bestehen. Kl. vergleicht sich mit diesen Kindern bei der Inventarisierung des Erbes darauf, daß er jedem 25 Rtlr bar auszahlt, sie dagegen auf alle Ansprüche verzichten. Kl. zahlt auch seine Geschwister auf diese Weise aus, den Kindern Joachim Wesenbergs zahlt er je 36 Rtlr und meint nach notarieller Bestätigung dieser Vergleiche, das Erbe allein genießen zu können. Ein halbes Jahr später verklagen ihn Bekl. jedoch vor dem Rat wegen Übervorteilung bei Aufteilung des Erbes und erreichen, daß Rat den Vergleich für ungültig erklärt und eine neue Erbteilung durch die Gerichtsherren ankündigt. Dagegen appelliert Kl. an das Tribunal, argumentiert, Bekl. hätten den Vergleichen freiwillig zugestimmt und andere Miterben würden den Vergleich anerkennen. Das Tribunal fordert das Ratsgericht am 21.11.1758 auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden, erhält diese am 18.01. und eröffnet sie am 29.01. nach Antrag des Kl.s vom 22.01.1759. Am 04.05. erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 02.07.1759 hebt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz auf, erklärt den Vergleich zwischen den Parteien für rechtskräftig und spricht Kl. das Erbe zu. Am 14.07. kündigen Bekl. restitutio in integrum an, erbitten aber zunächst Abschrift des Schriftsatzes des Kl.s und erhalten diese am 16.07. Am 16.08. und 27.09. erbitten Bekl. Fristverlängerung und erhalten diese am 17.08. und 28.09. Am 05.11.1759 wehren sich Bekl. dagegen, als "einfältige Bauersleute" von Kl. übervorteilt worden zu sein und erbitten Änderung des Urteils. Am 22.01. bitten beide Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 21.04.1760 bestätigt das Tribunal sein Urteil.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1756-1758 2. Tribunal 1758-1759 3. Tribunal 1759-1760
Prozessbeilagen: (7) Testament des Hinrich Wesenberg vom 11.04.1756; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Ergänzung des Testaments vom 11.04.1756; Ratsgerichtsurteile vom 24.04.1756, 12.07.1758; Liste der 16 Personen, mit denen sich Kl. am 27.04.1756 verglichen hat; von Notar Anton Rode aufgenommene Appellation vom 21.07.1758; Supplik der Bekl. an Ratsgericht (o.D.); Protocollum Inventationis vom 26. und 27.04. und 01.05.1756; Auszug aus Klage vor dem Ratsgericht (o.D.); Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. Hertzberg vom 05., 09. und 14.05.1759 und des Kl.s vom 14.05.1759; von Notar A.W. Rüdemann aufgenommenes Protokoll des Vergleichs vom 29.05.1756; von Notar Anton Rode aufgenommene Aussage des Johann Caspar Velthusen; von Jacob David Rathsack aufgenommene Beschwerden der Ursula Kröger, geb. Prüter, zu Rüssow vom 03.09.1759 und des Knechts zu Rüssow Jochim Hinrich Prüter vom 04.09.1759; Protokoll des Oertzischen Gerichts vom 02.03.1757
Beklagter: Jochim Hinrich Prüter, Ursula Kröger, geb. Prüter, Johann Wittkopf namens seiner Frau Anne Lise Wesenberg, Johann Jürs namens seiner Frau Marie Wesenberg, Helm Wesenberg, Margarethe Lise Wesenberg, Clas Schröder namens seiner Frau Grethe Metelmann, Christoph Peters, Eva Sabina Peters, Helm Metelmann, Anthon und Johann Metelmann, Geschwisterkinder des Hinrich Wesenberg, Pächter des Hofes Steffin (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P) Bekl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P)
Fallbeschreibung: Hinrich Wesenberg ist kurz vor seinem Tod nach Wismar gezogen, hat sein Testament errichtet und ist 1756 gestorben. Er hat die Kinder seiner Schwester, verheiratete Borgwedel, und seines Bruders Joachim zu Alleinerben gemacht, die Kinder seiner anderen Geschwister dagegen von dem Erbe ausgeschlossen, wogegen diese protestieren und auf ihrem Anspruch bestehen. Kl. vergleicht sich mit diesen Kindern bei der Inventarisierung des Erbes darauf, daß er jedem 25 Rtlr bar auszahlt, sie dagegen auf alle Ansprüche verzichten. Kl. zahlt auch seine Geschwister auf diese Weise aus, den Kindern Joachim Wesenbergs zahlt er je 36 Rtlr und meint nach notarieller Bestätigung dieser Vergleiche, das Erbe allein genießen zu können. Ein halbes Jahr später verklagen ihn Bekl. jedoch vor dem Rat wegen Übervorteilung bei Aufteilung des Erbes und erreichen, daß Rat den Vergleich für ungültig erklärt und eine neue Erbteilung durch die Gerichtsherren ankündigt. Dagegen appelliert Kl. an das Tribunal, argumentiert, Bekl. hätten den Vergleichen freiwillig zugestimmt und andere Miterben würden den Vergleich anerkennen. Das Tribunal fordert das Ratsgericht am 21.11.1758 auf, die Akten der Vorinstanz einzusenden, erhält diese am 18.01. und eröffnet sie am 29.01. nach Antrag des Kl.s vom 22.01.1759. Am 04.05. erbitten Parteien Prozeßbeschleunigung, am 02.07.1759 hebt das Tribunal das Urteil der Vorinstanz auf, erklärt den Vergleich zwischen den Parteien für rechtskräftig und spricht Kl. das Erbe zu. Am 14.07. kündigen Bekl. restitutio in integrum an, erbitten aber zunächst Abschrift des Schriftsatzes des Kl.s und erhalten diese am 16.07. Am 16.08. und 27.09. erbitten Bekl. Fristverlängerung und erhalten diese am 17.08. und 28.09. Am 05.11.1759 wehren sich Bekl. dagegen, als "einfältige Bauersleute" von Kl. übervorteilt worden zu sein und erbitten Änderung des Urteils. Am 22.01. bitten beide Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 21.04.1760 bestätigt das Tribunal sein Urteil.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1756-1758 2. Tribunal 1758-1759 3. Tribunal 1759-1760
Prozessbeilagen: (7) Testament des Hinrich Wesenberg vom 11.04.1756; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Ergänzung des Testaments vom 11.04.1756; Ratsgerichtsurteile vom 24.04.1756, 12.07.1758; Liste der 16 Personen, mit denen sich Kl. am 27.04.1756 verglichen hat; von Notar Anton Rode aufgenommene Appellation vom 21.07.1758; Supplik der Bekl. an Ratsgericht (o.D.); Protocollum Inventationis vom 26. und 27.04. und 01.05.1756; Auszug aus Klage vor dem Ratsgericht (o.D.); Prozeßvollmachten der Bekl. für Dr. Hertzberg vom 05., 09. und 14.05.1759 und des Kl.s vom 14.05.1759; von Notar A.W. Rüdemann aufgenommenes Protokoll des Vergleichs vom 29.05.1756; von Notar Anton Rode aufgenommene Aussage des Johann Caspar Velthusen; von Jacob David Rathsack aufgenommene Beschwerden der Ursula Kröger, geb. Prüter, zu Rüssow vom 03.09.1759 und des Knechts zu Rüssow Jochim Hinrich Prüter vom 04.09.1759; Protokoll des Oertzischen Gerichts vom 02.03.1757
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ