Markgraf Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach verbietet den Vogelfang "zur Nahrung oder Lust" an Sonn-, Fest- und Feiertagen besonders zur Gottesdienstzeit, nachdem insbesonders die Vogelfänger um Nürnberg durch überflüssiges Essen und Trinken, verbo

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Stadtarchiv Fürth
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