Klage auf Restitution der entzogenen Territorialhoheit des Klägers über die Kate „die Hegge“ mit dem „abgesplißtem Thomassengut“, welche der Freiherr von Eerde usurpiert habe. Ferner Klage auf Restitution einer Jahresrente von 3 Maltern Roggen aus dem „alten Kirchhof“, welche das Kloster Kamp an sich gezogen habe. Es handelt sich bei der Kornrente um eine Stiftung der Eheleute Rutger von Vlodrop und Elske von Wachtendonk von 1422 für eine Kapelle zu Frohnenbruch, die nun zur reformierten evangelischen Pfarrkirche Hörstgen gehöre. Das mitbeklagte Kloster erwidert, daß gemäß dem Religionsfrieden von 1555 Stiftungen zur alten Religion bei der alten Religion bleiben sollen und gemäß dem osnabrückisch-westfälischen Friedensschluß Art. 5 § 45 der Kläger nur dann einen Anspruch auf die Stiftung habe, wenn er beweisen könne, daß die reformierte Kirche von Hörstgen gemäß einem vereinbarten Regulativ bereits 1624 im Besitz der Kornrente gewesen sei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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