Schultheiß und Gericht zu Schützingen beurkunden, daß vor ihnen auf Klage des ehrsamen Bartholome Lutz, Forstmeister am Stromberg (Stronberg) und bevollmächtigter Anwalt des Gf. Eberhard d.Ä. v. Württemberg, Henslin Schecklin, Konrad Schecklin und Clauren Henslin, alle zu Schützingen, Endras Burekart und Hans (Henßlin) Wernher sowie Ulrich Wernher je mit Angabe ihres Alters Kundschaft gegeben haben: Vor 20 - 30 Jahren seien Forstknechte gewesen zu Lienzingen (Lentzingen) Michel May, Heinz Bender sowie Volmar, zu Gündelbach (Gindelbach) Benz Ried und Jerg, zu Schützingen Ulrich Wernher und danach dessen Sohn Hans Wernher; württ. Forstmeister seien gewesen der + Konz Koch, Junker Wilhelm Bonbast und Hans Bomshoh. Diese haben den Wald der Herren von Württemberg behütet und Wildvergehen nicht vor Gericht gebracht, sondern in Vaihingen und Blankenhorn (Blankhorn) gestraft; bestraft worden seien ihres Wissens Jakob Schecklin zu Schützingen, Lap Auberlin zu Gündelbach, Ulrich Wernher und dessen + Vetter Hans Keßler. -Sr.: Schultheiß und Gericht zu Ensingen wegen Siegelkarenz der A.
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Schultheiß und Gericht zu Schützingen beurkunden, daß vor ihnen auf Klage des ehrsamen Bartholome Lutz, Forstmeister am Stromberg (Stronberg) und bevollmächtigter Anwalt des Gf. Eberhard d.Ä. v. Württemberg, Henslin Schecklin, Konrad Schecklin und Clauren Henslin, alle zu Schützingen, Endras Burekart und Hans (Henßlin) Wernher sowie Ulrich Wernher je mit Angabe ihres Alters Kundschaft gegeben haben: Vor 20 - 30 Jahren seien Forstknechte gewesen zu Lienzingen (Lentzingen) Michel May, Heinz Bender sowie Volmar, zu Gündelbach (Gindelbach) Benz Ried und Jerg, zu Schützingen Ulrich Wernher und danach dessen Sohn Hans Wernher; württ. Forstmeister seien gewesen der + Konz Koch, Junker Wilhelm Bonbast und Hans Bomshoh. Diese haben den Wald der Herren von Württemberg behütet und Wildvergehen nicht vor Gericht gebracht, sondern in Vaihingen und Blankenhorn (Blankhorn) gestraft; bestraft worden seien ihres Wissens Jakob Schecklin zu Schützingen, Lap Auberlin zu Gündelbach, Ulrich Wernher und dessen + Vetter Hans Keßler. -Sr.: Schultheiß und Gericht zu Ensingen wegen Siegelkarenz der A.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 602 Nr 8945 b
W // S
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 351 Güglingen W
Güglingen W >> 1. Urkunden >> 1.1. Urkunden aus den Jahren 1320 - 1500 (Württembergische Regesten)
1482 Febr. 21 (Do n. Estomihi)
Ausf.; Pap.; 1 Pap.S.;
o.A.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:31 MEZ
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- Altensteig - Güglingen (Tektonik)
- Güglingen W (Bestand)
- 1. Urkunden (Gliederung)
- 1.1. Urkunden aus den Jahren 1320 - 1500 (Württembergische Regesten) (Gliederung)