Rentverschreibung
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C-Arm Zurwest, Urk. Nr. 37
C-Arm Zurwest Armenhaus Zurwesten
Armenhaus Zurwesten >> Urkunden
1564 Februar 19.
Darin: [Rückvermerk:] Jurgenn Voß to Sendenhorsth Jairlix viij scheppell Gersten vp den ersten Sundach in der Vasten, genant Inuocauit, bolacht Anno [15]64, folio Copiarum 95.
[Rückvermerk:] No. 32, Zurwesten. N. 36.
[Rückvermerk:] Pauperum Zurwesten c[ontra] Voß, jov. 18. januarij 1703, Pro[curato]r, Wibbeling not.
Enthält: Vor dem Offizial verkaufen Jurgen Voss und seine Ehefrau Elsa, Bürger in Sendenhorsth, dem Herman Menneman und dem Herman Reydegelde als Provisoren der Armen des Witwenhauses tor Wesseden für 20 Rheinische Goldgulden eine jährlich am ersten Fastensonntag, genannt Invocavit, fällige Rente von 8 Scheffel Gerste aus ihrem Haus und Hof vor Sendenhorst, gelegen an der Haert bei den Lutken Doeuelhouwer und schießend an den Sclyke neben Lyndemans Erbe, sowie aus ihrem Erbe genannt Schyringes Hoeue, gelegen auf der Haert im Kirchspiel Sendenhorst, und aus drei dazu gehörigen Kempen, nämlich dem Kleykamp, gelegen hinter dem Haus zwischen die Sclyck im Osten und Doeuelhouwers Kamp im Westen, Schyringes Wynckell, gelegen zwischen Kempen des Wessell tom Sommerzeell im Osten und Hagedornss Kamp im Westen und aus die Nye Kamp neben dem Sommerhagen, gelegen zwischen Ländereien des Schulte to Hasterup (Schulze Horstrup). Es verbürgen sich der Brouwer Ernst Thyman und der Hoecker Henrich Vossebecke, beide Bürger in Sendenhorst.
Zeugen: Henricus Wolterman und Johannes Balckney (?), Gerichtsdiener (?).
[Rückvermerk:] No. 32, Zurwesten. N. 36.
[Rückvermerk:] Pauperum Zurwesten c[ontra] Voß, jov. 18. januarij 1703, Pro[curato]r, Wibbeling not.
Enthält: Vor dem Offizial verkaufen Jurgen Voss und seine Ehefrau Elsa, Bürger in Sendenhorsth, dem Herman Menneman und dem Herman Reydegelde als Provisoren der Armen des Witwenhauses tor Wesseden für 20 Rheinische Goldgulden eine jährlich am ersten Fastensonntag, genannt Invocavit, fällige Rente von 8 Scheffel Gerste aus ihrem Haus und Hof vor Sendenhorst, gelegen an der Haert bei den Lutken Doeuelhouwer und schießend an den Sclyke neben Lyndemans Erbe, sowie aus ihrem Erbe genannt Schyringes Hoeue, gelegen auf der Haert im Kirchspiel Sendenhorst, und aus drei dazu gehörigen Kempen, nämlich dem Kleykamp, gelegen hinter dem Haus zwischen die Sclyck im Osten und Doeuelhouwers Kamp im Westen, Schyringes Wynckell, gelegen zwischen Kempen des Wessell tom Sommerzeell im Osten und Hagedornss Kamp im Westen und aus die Nye Kamp neben dem Sommerhagen, gelegen zwischen Ländereien des Schulte to Hasterup (Schulze Horstrup). Es verbürgen sich der Brouwer Ernst Thyman und der Hoecker Henrich Vossebecke, beide Bürger in Sendenhorst.
Zeugen: Henricus Wolterman und Johannes Balckney (?), Gerichtsdiener (?).
Archivale
Verweis: Regest: Ketteler S. 113
Perg. Urk.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:13 MEZ