Martha Gräfin zu Castell, geb. Gräfin zu Wertheim, die nach dem Tode ihres Vaters, des Grafen Michel zu Wertheim, ihren Erbteil vom Grafen Michel, dem Brudersohn und seinen Vormündern durch eine Klage vor dem Deutschmeister zu erlangen suchte, stand nun in Anbetracht der Schulden, die auf der Grafschaft Wertheim lasten, und da ihr Brudersohn noch ein Kind von 6 Jahren ist, auf Vermittlung Carls, des Herrn zu Limpurg, d. hl. r. R. Erbschenken und semperfrey, ihres Schwagers und Gevatters, davon ab und ging mit den Vormündern einen Vergleich ein, wonach sie unter einer im Vertrag festgelegten Bedingung auf ihr Erbrecht an der Grafschaft Wertheim verzichten soll. Dies tut sie mit Einwilligung ihres Gemahls des Grafen Wolff zu Castell. Stirbt aber der Mannesstamm der Grafen von Wertheim aus, dann soll sie ihren Erbteil und die im Vertrag bestimmten 2000 fl. als Voraus erhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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