In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Darin: Abschriften der Urkunden vom 22.06.1652, 23.06.1652 und 1.10.1652 2 Abschriften der Supplication
Enthält: Die Stadt Münster verkauft dem Hermann Oesthaus und seiner Ehefrau Margarete zur Becke eine Rente in Höhe von 10 Reichstalern für 200 Reichstaler. Die Rente ist fällig am Tag Johannes' des Täufers. Als Sicherheit dienen die Einkünfte des Gruthauses. Die Urkunde wurde ausgefertigt von Bernhard Hollandt, Statdtsekretär. Am 23.06.1652 treten die Ehelaute Oesthaus die Rente, die sie zuvor von der Stadt Münster gekauft hatten, an Henrich Busch, Vikar an St. Lamberti und Mariä Magdalena ab. Siegel: Hermann Oesthaus Am 1.10.1652 vermacht Henrich Busch die Rente an seine Verwandte und Magd Elisabeth zum Heithuise für ihre langjährigen Dienste mit der Bitte, seiner nach seinem Tod zu gedenken. Siegel: Henrich Busch Auszug aus dem Testament der Elisabeth Heithuise vom 26.06.1659, in dem sie 50 Reichstaler des Rentenkapitals an das Armenhaus zur Aa vermacht. Die daraus anfallende jährliche Rente soll allerdings zunächst ihrer Verwandten Gertrud Drieling, die im Armehaus lebt, zufallen. Nach deren Tod soll die Rente zum Nutzen aller Armen im Armenhaus verwendet werden. (Diese Regelung wurde getroffen, nachdem die Verwandten der Elisabeth Heithuise dagegen protestiert hatten, dass diese der Gertrud Drieling 25 Reichstaler vermachen wollte). Suppliction (ohne Datum) Johan Bödding, Provisor im Armenhaus zur Aa, richtet eine Bitte an den Rat der Stadt Münster. Er legt dar, dass Elisabeth Heithuis in ihrem Testament je 50 Reichstaler an das Armenhaus zur Aa, die Armen in Warendorf, ihre Verwandte Gertrud Driling und weitere Verwandte vermacht habe. Die anderen Verwandten wollten nun ihre 50 Reichstaler Rentenkapital an das Armenhaus zur Aa abtreten, allerdings mit einem Nachlass von 10 Reichstalern. Der Rat stimmt dem am 7.12.1674 zu. Am 12.1.1675 überlassen die Brüder Adam Niehoff, Küster zu Saerbeck, und Johann Niehoff genannt Brinckman sowie Adams Ehefrau Christina Vrede, Verwandte der Elisabeth Heithuis, ihren Anteil an der vererbten Rente dem Johan Böddinck, Hofgerichtsprokurator, und Bernard Rengelinck, Notar, als Provosoren des Armenhauses zur Aa zum Nutzen der Armen. Die Vereinbarung wurde getroffen und ausgefertigt im Haus des Licentiaten und Grutherrn Adolph Henrich zur Eick. Zeugen: Melcher Büllmann, Gerd Wellermann Notar: Konrad Vette