Kläger ist Heinrich Plate als gesetzlicher Vertreter seiner Tochter Anna. Beklagte sind: 1. Ratsherr und Kemner Bernhard von Detten am Markt als gesetzlicher Vertreter seiner Kinder aus seiner Ehe mit der + Anna Wedemhove;. 2. Werner Langerman als gesetzlicher Vertreter seiner Kinder aus seiner Ehe mit Agnes Wedemhove. Nach seinem Tode 1605 wurden die Kinder vertreten durch ihre Kuratoren Ratsherr Melchior Steinhoff und Rotger Stöve;. 3. die Kinder des + Henrich Wedemhove in Lübeck, vertreten durch ihre Vormünder Kaspar Pael, Klaus Poppingk und Thomas Störningk daselbst; diese erteilen dem Berndt Lohoff in Münster Vollmacht;. 4. die Testamentsvollstrecker des Johan Wedemhove: a. Ratsherr Jakob Stöve, gegenüber der Müntze wohnhaft, b. Johan Wedemhove, Christians Sohn, auf der Hörsterstraße. Anna Plate ist 1610 mit Johan Hense verheiratet. Der Wandschneider Johan Wedemhove senior (+ 1584) in Münster, der mit Kaspar Pael ein Geschäft („Maschopei“) betrieb, hatte 5 Kinder: Herman, der ohne Leibeserben starb, Henrich (später in Lübeck), Johan, Agnes (Frau Langerman) und Anna (Frau von Detten). Der Sohn Johan übernahm das väterliche Geschäft; er starb am 22.6. 1603. In seinem Testament hat Johan W. junior die beklagten Kinder seiner Geschwister als Erben u. die Beklagten zu 4 als Testamentsvollstrecker eingesetzt; der Tochter des Klägers hat er 2000 Rthl. vermacht sowie den Nießbrauch an seinem Hause unterm Bogen, an seinem Hause in der Steveningstigge beim Hause des Stadtsyndikus und an dem Erbe Lüttke-Velthaus in Havixbeck. Der Streit dreht sich um dieses Testament. Der Kläger verlangt Erfüllung.