Hans Schor d. A. und seine Ehefrau Barbara zu Malsch verschreiben eine jährliche Gült von 1 1/2 Gulden für eine Schuldsumme von 30 Gulden gegenüber Philipp Hägelin, Licentiat und Protonotar beim Reichskammergericht in Speyer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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