Mainz, 1647.06.01. (Richter Pfeffer). Johann Zebgen hat die in der Vormundschaftsrechnung schuldig verbliebenen 238 1/2 fl. 2 B. 2 Pfennig den nachgelassenen Kindern des Pastetenbäckers Gerhard Eck und ihren Vormündern (Herr Melchior Stock und Reinhard Kirchner) bis auf 100 fl. abgelegt. Z.: Herr Hermann Geislein, Stadtgerichtsaktuar, und Nikolaus Uth, Schneider.

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