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Klage des Johan Wilckinghoff ./. 1. den Ratssyndikus Lic. Henrich Witfeld, 2. Lukas Clute. Die Eheleute Paul von Wevert und Anna Peick haben 1587 dem Domvikar Johan Crane eine Rente von 9 Rthl. verkauft aus dem ihnen gehörenden Berninck- oder Tidde (Tidten)-Erbe in Gelmer und dem Wevert-Kamp vorm Mauritztor neben Land des + Christoph Trippelvoet. Im Wege des Erbgangs ist die Rente übergegangen auf Katharina Crane, die Frau des Klägers. Eberhard von Wevert zu Holthausen im Amt Wolbeck, der Sohn der genannten Eheleute, schuldet ihr die Rente für 2 Jahre.

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Stadtarchiv Münster
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