Schultheiß Konrad Stude, Richter und Gemeinde zu Horkheim (Hoerckeim) bekunden, dass sie mit Bewilligung Kurfürst Philipps von der Pfalz dem Heilbronner Bürger Lebkücher (Lepkuchern) zu ihrer "grossen notdorfft" eine Gülte von 10 Gulden jährlich um 200 Gulden Hauptgeld verkauft haben, und verpflichten sich zur Lösung der Gülte innerhalb von sechs Jahren. Die Aussteller bitten Bürgermeister und Rat zu Weinsberg um Besiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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