Hans Wunderer von Pfaffenhofen [Kr. Heilbronn], Güglinger Amts, der wegen Todschlags eines Krämers von Schorndorff [Schorndorf, Kr. Waiblingen] geflohen war, wird nach Entschädigung der Verwandtschaft des Getöteten und nach Verhängung einer Strafe wieder ins Land gelassen, schwört Urfehde und Verspricht, sich künftig friedfertig zu verhalten, nachts keine Zeche zu besuchen und gegen niemand gewalttätig zu werden.