Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Graf Bernhard von Leiningen[-Dagsburg] zu seinem Diener auf Lebtag an. Er soll dem Pfalzgrafen mit seinen reisigen Untertanen gegen jedermann zu allen Kriegen und Geschäften aufwarten und dienen, "wie ein grave sinem lantsfursten" treu dienen soll. Davon nimmt Bernhard aus: den Bischof Georg von Metz, dessen verpflichteter Diener der Graf ist, seine "gebrudere", die Grafen von Leiningen, in ihren Angelegenheiten, und alle seine Lehnsherren. Wenn Bernhard zu Diensten in einem Landkrieg erfordert wird, soll der Pfalzgraf seinen reisigen Schaden gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll der Entscheid nach Gewohnheit des kurpfälzischen Hofes geregelt werden. Bernhard soll dem Vitztum oder Landschreiber zu Neustadt auf Befehl des Pfalzgrafen aufwarten und gehorsam sein. Für seinen Dienst versichert der Aussteller, Bernhard und die Seinen sowie seine Herrschaft und Leute, die ihm zugeteilt worden sind, zu schirmen und rechtlich zu handhaben wie andere Diener. Da der Graf seinen Wohnsitz auf Lebtag zu Friedelsheim haben will, bewilligt der Pfalzgraf ihm ¿ aus besonderer Gnade, auf Lebtag und nicht länger und solange, wie er im Schloss zu Friedelsheim wohnt ¿ sich aus dem Wald zu Wachenheim zu beholzen wie ein Wachenheimer Burgmann, wobei er das Holz nur zu Friedelsheim gebrauchen und nicht weiterführen soll. Aus dieser Zusicherung der Beholzung entsteht kein Rechtsanspruch. Bernhard hat dem Pfalzgrafen Treue und Huld gelobt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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