[...], Freiherr von Blumenthal erklärt, daß ihm aus einer Verschreibung der Mittelmärkischen Städte von 1674, August 19, über 4000 Taler, die sein verstorbener Großvater Caspar von Klitzing im Jahre 1618 dort hinterlegt habe, und aus der ihm zu bestimmten Terminen 1800 Taler ausgezahlt werden sollten, bisher nur 200 Taler ausgezahlt worden seien. Er bittet den Kurfürsten, den Rentmeister der Mittelmärkischen Städte, Wulff Christian Otto [Ott] anzuweisen, bei Strafe doppelter Bezahlung, die Auszahlung an andere, ausgenommen piis corporibus, vor Begleichung der vestierenden Summen, zu verbieten.