Kaiser Leopold bekundet, dass er Eberhard von Gemmingen, des verstorbenen Philipps Sohn, für diesen selbst und für Weiprecht, des verstorbenen Reinhards Sohn, für Hans Reinhard, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, Philipp Christoph und Hans Albrecht, des verstorbenen Johann Konrads Söhne, sowie Georg Schweickard und Achilles Christoph, des verstorbenen Eberhards Söhne, alle von Gemmingen, das Hochgericht und den Bann über das Blut zu richten beim Schloss und Dorf Treschklingen zu Lehen verliehen hat, dazu das Recht, dieses Gericht mit zehn oder zwölf tauglichen Schöffen zu besetzen und durch einen Unterrichter oder Amtmann richten zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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