Differenz zwischen Bernhard Benedict Burckard, dompropsteil. Amtmann zu Maineck, dann dessen Erben, und Hans Georg Höhn zu Burgkunstadt beim Ober- und Vogtamt Weismain (alle Lk Lichtenfels) wegen der gesperrten Zufahrt zu seinem von Heinrich Körzendorfer zu Maineck gekauften "am Thierberg oberhalb der Burgkunstadter Fünf-Wunden-Kapelle" gelegenen sogenannten Kapellenacker.

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Staatsarchiv Bamberg