Jakob Merckle von Weinstetten [Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm der Ulmer Bürgermeister Theodor August Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] eine Selde in Weinstetten zu Erbrecht verliehen hat. Dazu gehören Haus, Stadel, Hofstatt und Garten im Dorf. Er verpflichtet sich, die Selde in gutem Kulturzustand zu halten und davon jährlich 3 Schilling Heller, 1 Vierteil Öl, 2 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an der Selde an geeignete Personen, die auch der Herrschaft genehm sind, veräußern, doch steht dabei der Herrschaft ein Vorkaufsrecht zu. Bei einem Besitzerwechsel sind Erdschatz, Weglöse und Auffahrtgeld an die Herrschaft zu entrichten.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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