Streit, ob und inwieweit der freiadlige Rittersitz des Appellaten in Dransdorf zu den allgemeinen Diensten und Lasten herangezogen werden könne. Ausgangspunkt war die gewaltsame Öffnung des Sitzes und Einquartierung zahlreicher Reiter dort, nachdem der Burgverwalter sich geweigert hatte, die ihm zugewiesene Quote aufzunehmen. 1662 bestätigte das RKG das Urteil der Vorinstanz.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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