Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Jakob von Hohenstein mit dessen Schlössern, Städten und Dörfern - namentlich Bergbieten (Bergbietigheim), Schloss und Stadt Schirmeck, Frankenburg und den Comte-Ban (Graffen Ban), "Achel", Achenheim, Oberschäffolsheim, Wolxheim, Dahlenheim (Tailheim), Truchtersheim, Lupstein, Kriegsheim, Leutenheim, Nothalten, Zellweiler, Ittersweiler (Ütenßwiler), Blienschweiler, "Melbach", Ottrott, Mollkirch (Malkirchen) und "Langen" - sowie zugehörigen Leuten und Gütern für 10 Jahre in seinen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf will Jakob und die Seinen schirmen und rechtlich handhaben, wo diesen Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Räten oder seinem Unterlandvogt im Elsass genügt. Die Einwohner der genannten Orte haben dem Pfalzgrafen für den Schirm gehuldigt und gelobt. Der Aussteller weist seinen Unterlandvogt Götz von Adelsheim, Ritter, sowie alle seine Amtleute und Untertanen um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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