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Französische Unterpräfekturen Lingen und Neuenhaus betreffend Arenberg-Meppen (Bestand)
Nds. Landesarchiv, Abt. Osnabrück (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Behörden des Staates und der kommunalen Verwaltung >> 1.1 Regionale Verwaltung >> 1.1.2 Napoleonische Zeit >> 1.1.2.3 Bergische, westphälische und französische Verwaltung
1810-1813
Geschichte des Bestandsbildners: Der französische Senatsbeschluss vom 13. Dezember 1810 verfügte die Annexion Hollands, der Hansestädte, Lauenburgs und der Länder, die zwischen der Nordsee und einer Linie vom Zusammenfluss der Lippe mit dem Rhein bis nach Haltern, von Haltern zur Ems oberhalb Telgte, von der Ems zum Zusammenfluss der Werra in die Weser und von Stolzenau an der Weser bis an die Elbe oberhalb des Zusammenflusses mit der Stecknitz liegen. Innerhalb dieser aufgezeigten Grenzen lag auch das Amt Meppen des Herzogtums Arenberg, das nun ein Bestandteil des Kaiserreichs Frankreich wurde. Am 26. Dezember 1810 wurde das Amt geteilt. Der rechts der Ems liegende Landesteil wurde zum Oberems-Departement und der linksemsische Teil zum Westems-Departement mit dem Sitz in Groningen geschlagen und hier mit dem Arrondissement Neuenhaus vereinigt. Diese Vereinigung mit dem holländischen Departement wurde aber bereits am 27. April 1811 wieder aufgehoben, als das neue Lippe-Departement geschaffen wurde und ihm das Arrondissement Neuenhaus mit den links der Ems liegenden Kantonen Wesuwe und Heede angegliedert wurde. Der andere Teil des Amtes Meppen unterstand der Unterpräfektur in Lingen und umfasste vier Kantone mit dreizehn Mairien, die ihren Sitz in Haselünne, Herzlake, Holte, Bokeloh, Lathen, Sögel, Börger, Werlte, Lorup, Papenburg, Aschendorf, Dörpen und Meppen hatten. In den Kantonen Heede und Wesuwe lagen nur die Mairien Heede und Rhede, die in Personalunion verwaltet wurden (s. Vorwort zu Rep 490 Heed), außerdem Wesuwe und Hesepe. Innerhalb der Departemental- und Lokalverwaltung bildete der Präfekt mit
Geschichte des Bestandsbildners: seiner Behörde die oberste Verwaltungsebene. Ihm oblag die gesamte Staatsverwaltung. Den Unterpräfekten, den Leitern der Arrondissements, standen für die ihnen untergebenen Distrikte fast die gleichen Befugnisse zu wie den Präfekten, nur dass sie keine Maßregeln treffen noch irgend eine Instruktion über die Vollziehung der Gesetze erlassen durften, ohne vorher die Zustimmung des Präfekten eingeholt zu haben. Sie waren in ihrer Stellung Mittelsperson zwischen den Präfekten und den Kommunen und Mairien, deren Gesuch sie mit Stellungnahmen und Gutachten versahen, weiterleiteten und die ergangenen Bescheide den Munizipalitäten bekannt gaben. Der dem Unterpräfekten beigeordnete Distriktsrat hatte jährlich die ihm vorzulegenden Rechnungen zu prüfen. Außerdem besaß er eine beratende Funktion.
Die Kantone bildeten keine Verwaltungsebenen, sondern waren lediglich Gerichtsbezirke. Zwar ist es vereinzelt zur Einsetzung von Kantonsmaires gekommen, jedoch waren diese Ausnahmefälle. Die Verwaltung der Kommunen lag in den Händen der Maires.
Bestandsgeschichte: Der vorliegende Bestand setzt sich, wie bereits aus dem Untertitel ersichtlich ist, aus Akten der Unterpräfekturen Lingen und Neuenhaus zusammen, die das Gebiet des späteren (hannoverschen) Hoheitskommissariats Meppen, also die heutigen Kreise Meppen und Aschendorf-Hümmling, betreffen. Die Registratur des Unterpräfekten von Lingen wurde zusammen mit den Akten des Unterpräfekten von Neuenhaus, betreffend die Kantone Wesuwe und Heede, nach dem Ende der französischen Besetzung vom hannoverschen Hoheitskommissar übernommen und hier in den Jahren 1828 - 1839 mit den Beständen der münsterschen und arenbergischen Amtsverwaltung zum "Alten Archiv" zusammengefasst. 1843 musste der Hoheitskommissar einen großen Teil dieses Archivs an die neugegründeten Ämter und die Gerichte abgeben, wo viele der Akten verloren gingen. So fehlten bei der Übernahme des "Alten Archivs" durch das Staatsarchiv Osnabrück innerhalb der Abteilungen ganze Aktengruppen. Die bei den Ämtern und Gerichten noch vorhandenen Akten des "Alten Archivs" gelangten später in das Staatsarchiv und wurden hier wieder mit dem Ausgangsbestand vereinigt. Bei einer generellen Bestandsneugliederung im Jahr 1966 wurde das "Alte Archiv" [ehem. Rep 119] aufgelöst und seine Abteilungen - der hier behandelte Bestand bildete die Abteilung VI - zu selbständigen Beständen erhoben (Rep 140, 150 Mep, 225, 250 Mep und 250 Lin).
Bestandsgeschichte: Bei einer Benutzung ist darauf zu achten, dass die Akten der Unterpräfektur Neuenhaus, die, wie bereits erwähnt, nur die Kantone Wesuwe und Heede betreffen, im Bestand n i c h t gekennzeichnet sind (...) [Aufstellung dieser Akten siehe unten]. Die bisherige Gliederung nach Stichworten wurde aufgehoben und durch eine neue, den heutigen Archivanforderungen gerecht werdende, ersetzt. Die bisherigen Aktentitel mussten zum Teil erheblich abgeändert werden; einige Akten wurden zusammengezogen. Die Intus-Vermerke "Verordnungen" oder "Publikanda" stehen in einem direkten Zusammenhang mit dem im Titel angegebenen Akteninhalt. Nur bei Abweichungen vom Inhalt sind die Intus-Vermerke erweitert. Eine Konkordanz (zwischen alten und neuen Signaturen) soll das Auffinden von Akten erleichtern.
277 Zivilstandsregister der Gemeinden [ehem. Nr. 133 bis 153] wurden aus dem Bestand herausgenommen und dem Bestand Rep 491 (Personenstandsregister) als Abteilung "I" angegliedert. Drei Akten (Kommunalbudgets), die provenienzmäßig in den Bestand Rep 250 Lin I (Lingen: Unterpräfektur, Akten betr. das spätere Amt Lingen) gehören, wurden dort abgelegt, da dieser Bestand zum Zeitpunkt dieser Verzeichnung noch nicht geordnet war. Eine Akte [ehem. Nr. 94] wurde in den Bestand Rep 350 Mep (Hannoversches Amt Meppen) unter der Nummer 819a eingeordnet.
Osnabrück, den 20.2.1970 gez. Pötzsch
Zusatzinformationen: Akten, die n u r die Kantone Wesuwe und Heede betreffen:
Bestell-Nr. 2 bis 7, 10 bis 13, 23, 27 bis 31, 33, 35, 47, 72, 81, 88, 89, 99 101, 102, 104, 106, 108 bis 110, 121, 123, 125, 127 bis 132, 134 bis 145, 153, 154, 166
Bestand
Literatur: Bär, Max: Abriss einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück. (Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens), Bd. V, 1901 Sammlung von Gesetzen, Decreten und Gutachten des Staatsraths, welche in den Departementen der Ober-Ems, der Weser-Mündungen und der Elbe-Mündungen verkündet worden sind. 4. Teil, 1811 Schultz, Hermann: Zur Verwaltungsgeschichte des hannoverschen Emslandes. In: Archiv für Landes- und Volkskunde von Niedersachsen. Bd. 1943 Statistisches Jahrbuch des Ober-Ems-Departement für das Jahr 1812 Thimme, Friedrich: Die inneren Zustände des Kurfürstentums Hannover unter der französisch-westfälischen Herrschaft. Bd. 2, 1803
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.