Suchergebnisse
  • -3 von 176

Anna verw. Gräfin zu Tecklenburg und die Verordneten der Grafschaft Tecklenburg belehnen namens des Grafen Arnd d. Jüng. den Erasmus Scholer mit dem Halbteil der Wohnung und des Hofes zu Koninck, einer Mühle daselbst und den sonstigen Gütern (wie im Lehnbrief von 1544 Nov.9).

Vollständigen Titel anzeigen
Loading...