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Frowyn von Hutten und Diether von Isenburg (Isemburgk), Amtmann zu Birstein (Biersteyne), vermitteln zwischen dem Erzbischof zu Mainz (Mentz) und ...
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Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach >> 1451 - 1500
1476 Dezember 3
Ausfertigung, Pergament (33,7 x 48,4 cm) mit fünf anhängenden Siegeln (4: beschädigt, alle anderen gut erhalten)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: am dinstage nach Sant Endris tag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Frowyn von Hutten und Diether von Isenburg (Isemburgk), Amtmann zu Birstein (Biersteyne), vermitteln zwischen dem Erzbischof zu Mainz (Mentz) und seinem Stift und den Gebrüdern Herman [III.] und Georg Riedesel und ihren beiderseitigen Helfern und Helfershelfern folgenden Vertrag, nachdem zwischen Erzbischof Adolff selbst und Herman und Georg Rieteseln merkliche Fehde und Feindschaft geschwebt hat und nun Herman auch des Erzbischofs Diether Feind geworden war wegen 6000 Silberlingen Hauptgeld und 4000 Silberlinge rückständiger Gülte und Kosten und Schaden: 1) Aller Unwille, alle Fehde und Feindschaft zwischen dem Erzbischof und den Rietesln, auch ihren Helfern, Helfershelfern und allen, die an der Fehde beteiligt waren, sollen geschlichtet sein,alle Bürger sollen ungemahnt bleiben. (2) Alle Gefangenen sollen auf einen alten Urfrieden unverzüglich freigegeben werden. (3) Alle Atzung, Schatzung, Brandschatzung und alles ungegebene Geld soll nicht mehr gefordert und gegeben werden. (4) Da der Erzbischof den Brüdern Riedesel an Hauptgeld und Gülten 10.000 Silberlinge schuldet, soll er ihnen jetzt 1.500 Silberlinge, am nächsten Sant Martyns tag 1.500 Silberlinge und weiter jeden Sant Martyns tag 1.000 Silberlinge Frankfurter (Franckforter) Währung geben. Nach Bezahlung der 10.000 Silberlinge sollen die Verschreibungen (Nr. 813. 899. 926 ) dem Erzbischof zurückgegeben werden, aber nicht die über Lauterbach (Luterbach) (Nr. 822) . (5) Binnen einem Monat soll der Erzbischof einen Schuldbrief über 10.000 Silberlinge nach vorgelegtem Entwurf ausfertigen und einem Schiedsrichter übermitteln, der ihn den Rieteseln überschicken wird. (6) "Und als die Rietesel der dinge, vehede und unwillens alber geistlich furgenomen und zu banne komen sin mogen,deßhalber ist beteidingt, das unser gnediger herre von Mentz verwillgen und desglichen ander siner gnaden capietel und geistlichen vermogen soll, sie uff ire bete zu absolvieren lassen, doch ane der Rietesell Schaden".
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: "Vertrag zwischen Herrn Adolph Ertzbischofen zu Meintz u(nd) Herman et Georg Riedeseln gebrüd(ern) über 10.000 fl. Schulden d(e) A(nn)o 1476"
Vermerke (Urkunde): Siegler: 1. Siegel Erzbischof Diether von Mainz 2. Siegel: Hermann Riedesel 3. Siegel: Georg Riedesel 4. Siegel: Frowyn von Hutten 5. Siegel: Diether von Isenburg
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 1267
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.