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Rottenburg, Oberamt (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 40
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 >> Vorderösterreich >> Hohenberg, Grafschaft, ober- und vorderösterreichische Regierung und Oberamt Rottenburg
(1171-) 1349-1820
Inhalt und Bewertung
Das Oberamt war oberste örtliche Verwaltungs- und Gerichtsbehörde für die Grafschaft Hohenberg bis 1806. Ihm nachgeordnet waren die Obervogteiämter Oberndorf, Horb und Spaichingen (s. unten B 43, B 52, B 62). Die Zuständigkeit des Rottenburger Oberamts erstreckte sich darüber hinaus auf verschiedene kleinere Ritter- und andere Herrschaften (unter ihnen als wichtigste: Schramberg, Kallenberg, Werenwag, Stetten am kalten Markt), in denen die österreichische Landeshoheit aber nicht immer unumstritten blieb und auch nicht immer voll durchzusetzen war.
Die Aufsicht über das Oberamtsarchiv fiel nach dem Übergang Hohenbergs an Württemberg dem Kameralamt Rottenburg zu, das in der Folge umfangreiches Schriftgut kassierte.
Der Bestand wurde nach 1945 von Eugen Stemmler im Staatsarchiv Ludwigsburg aus dem von Valentin Schloßstein gebildeten Bestand Vorderösterreichische Regierung betreffend Hohenberg (siehe B 38 I) ausgesondert. Er geht zurück vor allem auf Ablieferungen des Kameralamts Rottenburg, des Finanzarchivs, des Archivs des Innern sowie auf Unterlagen des 1937 aufgelösten katholischen Kirchenrats. Hinzu kamen Unterlagen aus dem Auslesebestand B 19. Stemmler hatte 1950 begonnen, den Bestand neu zu verzeichnen und die Ordnung nach der 1792 von dem Hohenberger Oberamtsregistrator Joseph Anton Gärt entworfenen Registraturordnung vorgeschlagen. Auf dieser Grundlage wurde der Bestand abschließend erschlossen, wobei die Hauptrubriken (Rubricae generales) Gärts im wesentlichen erhalten blieben, bei der Untergliederung in Divisiones allerdings Modifikationen vorgenommen werden mussten.
Einbezogen wurde dabei auch der bisherige Bestand B 41, der provenienzmäßig dazu gehört, aber auf anderem Weg schon um 1810 in das Stuttgarter Staatsarchiv gelangte.
Der Bestand gliedert sich demnach wie folgt:
1. Kirche und Religion, 2. Herrschafts- und Besitzverhältnisse der Untertanen, 3. Finanz- und Bauangelegenheiten, 4. Hoheitsrechte, 5. Forstangelegenheiten, 6. Öffentliche Ordnung, Ordnung von Wirtschaft, Schule und Gesundheitswesen, 7. Lehens- und Pfandschaftsverhältnisse, 8. Beziehungen zum Kaiser und zur vorderösterreichischen Regierung, Organisation der Grafschaft Hohenberg und des Oberamts Rottenburg, 9. Militärische Angelegenheiten
I.: Das Oberamt Rottenburg geht im Kern auf die 1381 von Habsburg erworbene Grafschaft Hohenberg zurück. In Rottenburg als dem Hauptort saß seit dem Spätmittelalter ein Vertreter des Landes-herrn, der zunächst Landeshauptmann, später dann Landvogt genannt wurde. Dieses Amt war dreimal in Erbpacht vergeben: 1488 - 1606 an die Grafen von Zollern, 1616 - 1677 an die Freiherren von Hohenberg, die Nachkommen des Markgrafen Karl von Burgau, und 1702-1763 an die Freiherren von Ulm aufgrund einer Verpfändung. Personell wurde es im Rahmen der theresianischen Verwal-tungsreform 1750 und endgültig 1763, nach der Rückgabe an Habsburg, neu organisiert. Es bestand nunmehr aus dem Landvogt, drei Oberamtsräten, und, seit 1788, aus dem Schultheissen von Rottenburg; dazu kam noch niederes Kanzleipersonal. 1750 wurde auch die geographische Zuständigkeit umfassend geregelt. Neben den hohenbergischen Kameralherrschaften wurden ihm nun sämtliche Dominien und die im Gebiet des oberen Neckar und der oberen Donau liegenden Adelsherrschaften unterstellt. Während in den Ka-meralherrschaften und Dominien die Landeshoheit Österreich eindeutig zustand, gab es bei den übrigen Herrschaften aber auch nach 1750 immer wieder Unklarkeiten und Streitigkeiten. Schließlich gab es auch Gebiete, bei denen das Oberamt nur Ansprüche anmeldete, die von der Gegenseite nicht anerkannt wurden. Der Sprengel des Oberamts blieb also bis zum Ende Vorderösterreichs trotz aller Bemühungen an den Grenzen zum Teil unscharf, auch wenn mehrere kaiserliche Verordnungen das Oberamt Rottenburg zur alleinigen Obrigkeit für alle zugehörigen Gebiete erklärten. Am Ende des 18. Jahrhunderts waren dem Oberamt Rottenburg somit folgende Gebiete unterstellt (nach Stemmler, Grafschaft Hohenberg S. 54): 1. Kameralherrschaften: Stadt Rottenburg Landschaft Niederhohenberg: Ergenzingen, Bühl, Dettingen, Hailfingen, Hirschau, Kiebingen mit Rohrhalden, Niedernau, Rohrdorf, Schwalldorf, Seebronn, Weiler, Weitingen, Wendelsheim, Wurmlingen, 1/2 Altingen (Kondominat mit Württemberg) Obervogteiamt Horb: Horb, Altheim, Grünmettstetten, Heiligenbronn, Ihlingen, Salzstetten, Bildechingen, Eutingen, Buchhof Obervogteiamt Oberndorf: Oberndorf, Burg Waseneck, Altoberndorf, Beffendorf, Bochingen, Waldmössingen Obervogteiamt Spaichingen: Fridingen, Spaichingen, Bubsheim, Dautmergen, Deilingen, Delkhofen, Hohenberg (Burgruine und Hofgut), Denkingen, Dürbheim, Egesheim, Gosheim, Ratshausen, Reichenbach, Schörzingen, Neuhaus, Wehingen, Weilen unter den Rinnen, Bärental (Bergwerksverwaltung) Stadtschultheissenamt Schömberg Justizbeamtung Binsdorf 2. Dominien Herrschaft Schramberg Herrschaften Werenwag und Kallenberg Frommenhausen Obernau mit Lützenhardt Nordstetten mit Isenburg Gunningen 3. Standesherrschaften Herrschaft Wehrstein Herrschaft Stetten am kalten Markt Herrschaft Oberhausen Herrschaft Dotternhausen Hirrlingen Ober- und Untertalheim 2/3 Oberndorf und Poltringen Hinzu kamen eine ganze Reihe weiterer einzelner - teilweise umstrittener - Rechte in 47 verschiedenen Orten. Das Oberamt hatte in allen Verwaltungs-, Justiz- und Finanzangelegenheiten umfassende Zuständigkeiten. Es empfing von den nachgeordneten Dienststellen sämtliche Berichte, nahm dort Visitationen vor, bildete das Kriminalgericht und die niedrige Gerichtsbehörde, war Wirtschaftsamt und Steuereinzugsstelle. Während in den Dominien und in den Standesherrschaften in der Regel adelige Familien wesentliche Teile der Herrschaft ausübten - am Ende des 18. Jahrhunderts waren dies etwa für die Herrschaft Schramberg die Grafen von Bissingen, für Werenwag und Kallenberg die Freiherren von Ulm zu Erbach, für Obernau mit Lützenhardt die Freiherren von Raßler, für Nordstetten mit Isenburg die Keller von Schleitheim, für die Herrschaft Wehrstein die Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen, für Oberhausen mit Hausen am Tann die Herren von Pach, für Ober-und Untertalheim die Kechler von Schwandorf und für Teile von Oberndorf und Poltringen wieder die Freiherren von Ulm, jeweils als österreichische Vasallen, die Herrschaften Dotternhausen und Hirrlingen waren adelige Allodialgüter - , bestehen die Kameralherrschaften im wesentlichen aus den alten Grafschaften Ober- und Niederhohenberg. Deren Herrschaftsbildung begannn im Gebiet zwischen Schömberg und Spaichingen um den Oberhohenberg im 12. Jahrhundert. Hier lag die Stammburg der Grafen von Hohenberg, einer Seitenlinie der Grafen von Zollern. Im 13. Jahrhundert verschon sich dann nach dem Erwerb der Grafschaft Haigerloch und des Gebiets um Rottenburg, wo bisher lokale Adelsgeschlechter, etwa die Herren von Rottenburg, begütert waren, der Schwerpunktder Grafschaft an den mittleren Neckar. Graf Burkart (1237-1253) stiftete dort in Kirchberg bei Sulz ein Nonnenkloster, das 1245, dem Dominikanerorden unterstellt, zum Hauskloster der Hohenberger wurde. Durch seine Heirat mit der Erbtochter Mechthild des Pfalzgrafen Rudolf II. von Tübingen erhielt er einen Teil der Herrschaft Nagold und konnte so sein Territorium erheblich nach Nordwesten erweitern. Durch Heirat kam auch die pfalzgräfliche Stadt Horb mit Umgebung dazu. Das 14. Jahrhundert sieht die Hohenberger schließlich meist an der Seite der Habsburger, die die Grafschaft bald als einen Vorposten in Südwestdeutschland betrachteten. So war es nicht zuletzt diese enge Beziehung, die Graf Rudolf von Hohenberg (1338-1389) veranlasste, die gesamte Grafschaft 1381 an Herzog Leopold von Österreich zu verkaufen. Bald darauf starben die Hohenberger aus. Nach mehreren Verpfändungen gelangte die Grafschaft 1458 an Herzog Sigmund von Tirol, der sie 1490 an König Maximilian abtrat, der seinerseits schon wenige Jahre später die Grafschaft Haigerloch im Tausch gegen die Herrschaft Rhäzüns in Graubünden an die Grafen von Zollern weiterreichte. 1522 im Besitz Karls V., trat dieser Hohenberg an seinen Bruder Ferdinand ab, der sie 1554 an seinen Sohn vererbte. 1606-1618 war die Grafschaft als österreichisches Afterlehen im Besitz des Sohns Ferdinands und der Philippine Welser, des Markgrafen Karl von Burgau. Anfang des 18. Jahrhunderts wurde die Grafschaft noch einmal an die Freiherren von Ulm zu Erbach verpfändet, die 1722 auf sie verzichteten und dafür im Gegenzug die Herrschaften Werenwag, Kallenberg, Oberdorf und Poltringen erhielten. Der territoriale Bestand Hohenbergs hielt sich nunmehr im großen und ganzen bis zum Ende des alten Reichs.
II.: Über die ältere Geschichte der Registratur des Oberamts ist so gut wie nichts bekannt. Es ist aber davon auszugehen, daß sowohl in Rottenburg als auch in den nachgeordneten Amsstellen Schriftgut in mehr oder weniger großem Umfang schon früh verwahrt wurde. 1729 ist einmal die Rede vom Erwerb eines Hauses für der Herrschaft Acta und Gelder (HStAS B 4o Bü 1909). Erste Ordnungs- und Gliederunspläne sind aus der Mitte des 18. Jahrhunderts überliefert. So ist eine Einteilung des Innsbrucker Landschreibers von Daiser aus dem Jahre 1750 bekannt, in der dieser eine Einteilung der Hohenberger Registratur nach den Generalrubriken Ecclesiastica - Civilia - Criminalia - Politica - Cameralia - Feudalia - Forestalia - Fiscalia - Jurisdictionalia - Publica in genere - Militaria und Leibeigenschafts-Acta vorsah (ebd., Büschel 1991). 1792 erfolgte dann auf dieser Grundlage von Oberamtsregistrator Joseph Anton Gärt eine Ordnung des ge-samten Archivs in 12 Generalrubriken: I. Ecclesiastica II. Civilia III. Cameralia IV. Regalia V. Fiscalia VI. Forestalia VII Politica VIII. Jurisdictionalia IX. Feudalia X. Crimialia XI. Publica XII. Militaria Jede dieser Hauptrubriken - in den Beschriftungen der Akten als Rubrica generalis bezeichnet - war in Unterabteilungen - Divisiones - eingeteilt. Das Archiv war in drei Gewölben und einem Zimmer untergebracht, ohne daß genauer gesagt wird, wo diese lagen. Aus späteren Berichten ergibt sich aber, daß diese Gewölbe im Gebäude des ehemaligen Jesuitenkollegiums lagen, das nach 1773 Oberamtsgebäude geworden war. Die sorgfältig publizierte Registraturordnung - Synopsis rerum ac materiarum quae in Caesareo-Regale Archiducali Archivo et Registratura Dynastae Hohenbergensis asservantur excerpta a repertoriis - nennt auch den Umfang jeder einzelnen Divisio und die Gesamtzahl der Einheiten - 6958 (Vgl HStAS B 19 Bü 306). Im selben Jahr ist auch die Rede von der Herstellung neuer Archivkästen (HStAS B 40 Bü 1142). Die Einteilung der Divisiones wurde jedoch bald darauf wieder verändert; auch wurde - wohl neben dem Gärtschen Schema - bald darauf ein neues Schema (Fasc. + römische Zahlen) einge-führt. Vielleicht geschah dies, nachdem die Akten, die 1796 und 1799 wegen der Bedrohung des Oberamts durch die Revolutionskriege nach Österreich geflüchtet worden waren, 1801/02 über Günzburg wieder nach Rottenburg zurückgeführt worden waren (Vgl. HStAS B 40 Bü 1997). Bei der zweimaligen Flüchtung dürften auf jeden Fall umfangreiche Bestände in Günzburg zurückgeblieben sein. Dies ist wahrscheinlich der Grund, warum der Bestand heute zahlreiche Akten - vor allem Lehenakten - umfasst, die nicht aus der alten Oberamtsregistratur, sondern aus dem Günzburger Verteilungsmasse der vorderösterreichischen Regierungsakten stammen, mit denen sie offenbar vermischt worden waren. Teile dieser Akten - v. a. Lehenakten - waren schon 1808 in Wiblingen ausgeschieden und an den Königlichen Lehenhof nach Stuttgart abgegeben worden, von wo sie ins Staatsarchiv und in den vorliegenden Bestand gelangten. Das Gros des Archivs verblieb nach 1806 in Rottenburg und kam zunächst in die Obhut des neuen württembergischen Oberamts, später des Kameralamts. Vielleicht um diese Zeit kamen auch einige Unterlagen der nachgeordneten Ämter nach Rottenburg. Pläne zur Ausscheidung gab es schon seit 1812, ab 1820 wurden immer wieder Aussonderungen - etwa an einschlägige Stuttgarter Behörden und andere Behörden wie z. B. die Kreisregierung Reutlingen (Vgl. StAS Wü 125/22, BÜ 37), aber auch an das Staatsarchiv - und auch größere Kassationen durch Vernichtung bzw. Verkauf - etwa 1826/27 - vorgenommen. Im Stuttgarter Staatsarchiv kamen die Akten in verschiedene Bestände, u. a. in einen Auslesebestand, der heute die Signatur B 19 trägt. In dieser Zeit dürften auch eine Reihe von Amtsbüchern - v.a. Kontraktenprotokolle, aber auch Rechnungen - in die städtische Registratur übergegangen sein. Sie befinden sich heute im Stadtarchiv Rottenburg. Die Stadt Rottenburg hat im übrigen offenbar 1854 im Zuge der Verzeichnungsarbeiten des württembergischen Archivkommissärs Valentin Schloßstein aus den in der Tübinger-Tor-Kaserne lagernden vorderösterreichischen Akten Rechnungen aus vorderösterreichischer Zeit erhalten (vgl. HStAS E 61 Büschel 547, /55). Ob diese sich allerdings unter den im Stadtarchiv vorhandenen Rechnungen befinden, ist ungewiss. Da ein Teil dieser Rechnungen Gärtsche Registraturzeichen trägt, ist es eher unwahrscheinlich; möglich ist es immerhin. Auch der württembergische Archivkommisar Lotter hat das "Aktendepot" in Rottenburg 1827 besichtigt und Aussonderungen für das Staatsarchiv vorgenommen. Ein immer noch großer Teil der Oberamtsregistratur befand sich aber 1867 noch im Kameralamt Rottenburg, wo damals noch einmal größere Kassationen vorgenommen wurden. Der Rest wurde nach und nach - bis Ende des 19. Jahrhunderts an die würt-tembergische Archivdirektion übergeben, die sie weitgehend an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg weitergab. Dort wurden sie zusammen mit anderen Abgaben - etwa aus dem Finanzarchiv und dem Archiv des Innern, an die die Nachfolgebehörden das Hohenbergische Schriftgut abgegeben hat-ten, aber auch aus dem aufgelösten katholischen Kirchenrat - mit dem von Schloßstein schon früher gebildeten Bestand der vorderösterreichischen Regierung betreffend Hohenberg vereinigt. Erst Eugen Stemmler hat dann in den Jahren nach 1945 die Hohenbergischen Bestände provenienzberecht auseinandergenommen und den vorliegenden Bestand B 40 gebildet. Er hat auch einschlägige Akten aus dem - oben schon erwähnten - Auslesebestand B 19 eingearbeitet. Er hat ferner bis 1951 etwa 15 % des Bestands neu verzeichnet. Dabei hat er festgestellt, daß die einzelnen Einheiten der Oberamtsregistratur zum großen Teil in ihrer von Gärt 1792 gebildeten Form erhalten geblieben und auch entsprechend durch Einlegen schmaler Zettel gekennzeichnet waren. Er hat deshalb vorgeschlagen, dieses Schema für die endgültige Gliederung des Bestands zu verwenden. Die Verzeichnungsarbeiten wurden indessen erst in den Achtziger Jahren wieder aufgenommen, als im Zuge des Fortgangs des großen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Erschließungsprojekts der Akten und Amtsbücher der vorderösterreichischen Zentralbehörden weitere Titelaufnahmen von provenienzmäßig hierher gehörenden Akten aus anderen Beständen hinzukamen. Die Verzeichnung der übrigen Titelaufnahmen erfolgte schließlich in den Jahren 1996 bis 1999. Nicht einbezogen wurden dabei die Rechnungen des Oberamts, die Stemmler noch nicht von den Rechnungen der Regierung geschieden hatte - sie wurden aus pragmatischen Gründen und weil vielfach die Provenienz nicht klar zu ermitteln ist, in einem gesonderten Selektbestand (B 38b) im gleichen Zeitraum erschlossen. Gesondert blieben auch die Urbare - sie wurden schon in den 50er und 60er Jahren in das Lagerbuchselekt des Hauptstaatsarchivs Stuttgart integriert.
III.: Daß bei der Verzeichnung eines derart umfangreichen Bestands - es waren insgesamt noch etwa 1800 Einheiten aufzunehmen - mehrere Mitarbeiter beteiligt werden mussten, liegt auf der Hand. Dies hat eine gewisse Uneinheitlichkeit der Titelaufnahmen zur Folge, die aus Gründen der Verhältnismässigkeit des Aufwands akzeptiert werden musste, zumal ohnehin schon die fast 50 Jahre früher entstandenen Titelaufnahmen Stemmlers vorlagen, die ins-gesamt, da fachlich korrekt, außer einer gewissen sprachlichen Redaktion, unverändert übernommen wurden. Die Gliederung erfolgte grundsätzlich nach dem Schema von Gärt. Allerdings hat sich gezeigt, daß wegen der immer wieder veränderten Divisiones und wegen zahlreicher Überschneidungen sowie wegen der Schwierigkeit, Akten ohne Gärtsche Zuweisung unterzubringen, erhebliche Eingriffe nötig waren. So wurden die Rubricae generales II und VIII, III und V sowie VII und X jeweils in einer Hauptgruppe zusammengefasst, nicht zuletzt auch deswegen, weil die Rubrica generalis V fast ganz fehlt und bei III, VII, VIII und X vieles kassiert ist. Gut und wohl nahezu vollständig dokumentiert sind eigentlich nur die Rubricae generales I, II und IX. Innerhalb der einzelnen Generalrubriken wurde wegen zahlreicher Inkonsequenzen neu gegliedert, aber in Anlehnung an die alte Ordnung. Besondere Schwierigkeiten bereitete die Generalrubrik IX. Sie wurde von Gärt im allgemeinen nach Lehenskomplexen unter Angabe des Lehensinhabers zur Zeit der Abfassung der Registraturordnung gegliedert, ohne daß jedoch eine Ordnung in der Reihenfolge erkennbar wäre. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde hier alphabetisch geordnet nach Adelsfamilien, nach geistlichen Institutionen, sonstigen Personen und Instituten und - wo keine Personen als Ordnungskriterium zu ermitteln waren - nach Orten. Bei Faszikeln, die mehrere Adelsfamilien im Besitz eines Lehenkomplexes betreffen, war in der Regel der letzte Besitzer für die Zuordnung maßgeblich. Im einzelnen wird auf das Inhaltsverzeichnis verwiesen, wo die Nummern der Gärtschen Divisiones jeweils in Klammern angegeben wurden. In den so geordneten Bestand wurden auch die bereits 1964/65 bei der Neuverzeichnung des altwürttembergischen Bestands A 193 (Beziehungen Württembergs zu Hohenzollern) herausgelösten und verzeichneten Akten der Generalrubrik XII Diviso 1: Festung Hohenzollern integriert. Einbezogen wurde ferner der Bestand B 41 Hohenbergische Archivalurkunden und Dokumente¿, der 17 Bände umfaßt ein in einem Zug angelegtes Kopialbuch von Hohenbergi-schen Urkunden und Akten, sowie 16 Bände mit unsystematisch zusammengebundenen Archivalien. Die Bände sind als Tomus I XVIII bezeichnet; Band II fehlt jedoch. Wie aus einem nachträglich vielleicht in Günzburg angelegten alphabetischen Index hervorgeht, gehören die Bände in die Rubrica generalis XI und sollen dort die Divisio 1 bilden. Ein Vergleich mit der Gärtschen Registraturordnung ergibt jedoch, daß dies nur für den Band 1 zutrifft, der auch als einziger die entsprechenden Gärtsche Signatur trägt und ein echtes Kopialbuch darstellt. Die übrigen 17 Bände gehören höchstwahrscheinlich zur Divisio 2 Sammlung verschiedener Archivalurkunden ein entsprechender Hinweis auf 17 Bände findet sich jedenfalls bei Gärt. Vermutlich sind die Bände bei der oben beschriebenen Flüchtung der Archivalien nach Günzburg dort zurückgeblieben. Dies würde erklären, warum sie schon vor 1810 aus dem vorderösterreichischen Archivdepot in Wiblingen an das Staatsarchiv in Stuttgart gelangten. In einigen Fällen wurden Akten, die bei Nachfolgebehörden ab 1806 entstanden waren, ausgesondert und an die zuständigen Archive in Ludwigsburg, bzw. Sigmaringen abgegeben. Ausgesondert und provenienzgerecht zugeordnet wurden auch einige Akten der vorderösterreichischen Regierung Freiburg, des Chorstifts St. Moriz in Ehingen sowie des Rentamts Spaichingen. Herausgenommen wurden ferner aus Gründen der klaren Unterscheidung noch einige Rechnungen, die zum Selektbestand B 38b gezogen wurden. Um einen vollständigen Überblick über die erhaltene Überlieferung Hohen-bergs zu geben, wurden andererseits die im Stadtarchiv Rottenburg verwahrten Rechnungen und Kontraktenprotokolle sowie die in den Stuttgarter Selektbeständen H 162, Vorderösterreichische Lagerbücher, und B 38b, Hohenberger Rechnungen, verwahrten Lagerbücher und Rechnungen - soweit sie eindeutig provenienzmäßig zuzuordnen waren - an der richtigen Stelle entsprechend dem Gärtschen Schema nachgewiesen, wobei die Stuttgarter Lagerbücher und die Rottenburger Kontraktenprotokolle mit einzelnen Titelaufnahmen verzeichnet, die Rechnungen zusammenfassend dargestellt wurden. Außer dem Unterzeichneten waren bei der Anfertigung der neuen Titelaufnahmen Archivoberinspektorin Petra Schön sowie Archivreferendare und Archivinspektoranwärter mehrerer Jahrgänge beteiligt. Gliederung, Einleitung, Endredaktion und Indices oblagen dem Unterzeichneten. Der Bestand umfasst nunmehr 49 Urkunden und 2083 Büschel ( = 54 lfd. m) Stuttgart, im November 2000 Bernhard Theil