Claus Seuffer, sesshaft zu Hölzern im Weinsberger Amt [Kr. Heilbronn], bekennt, dass er die ihm wegen Jagdfrevelverdachts vom Forstmeister zu Neuenstadt Michael Hungerlin auferlegte Geldstrafe von 6 fl entrichtet hat und dass er ferner, falls sich herausstellen sollte, dass er vormals dem Wildbret mit der Büchse nachgegangen und "ein schütz darauff gewest" sei, mit dieser Strafe nicht "gebüßt" und der Herrschaft eine andere Strafe zu verhängen unbenommen sei. Seuffer war zur Zeit der letzten Dinkelsgrüß [d. i. die Zeit der ersten Gipfelhalme des Dinkels im Frühjahr] vom Forstknecht des genannten Forstmeisters mit einer Büchse am Hühnerhölzle auf einem Dinkelacker angetroffen worden und hatte dadurch den Verdacht der Wilderei auf sich gezogen.