Die heilige ('sacrasancta') Generalsynode zu Basel, im Heiligen Geist versammelt und die gesamte Kirche darstellend, bekundet, daß sie unter andern Statuten und Dekreten, die von ihr in öffentlicher Sitzung am 9. Juni 1435 feierlich verkündet sind, auch verfügt hat, daß derjenige, der ohne Gewalt, aber auf Grund eines Scheintitels ('habens coloratum titulum') ungestört eine Prälatur, Dignität, ein Benefizium oder Offizium drei Jahre innehat, nicht auf Grund eines neuen Rechtsanspruchs belästigt werden darf, es sei denn dessen Vorbringung wegen Feindseligkeit oder aus einem rechtmäßigen Hindernisgrund unterblieben, den der Betreffende ankündigen und gemäß dem Konzil von Vienne mitteilen muß. Die Ordinarien sollen, falls es zum Prozeß kommt, sorgfältig prüfen, daß niemand ohne Rechtstitel ein Benefizium besitzt, und demjenigen, bei dem es der Fall ist, den Rechtstitel bestreiten oder ihm, falls er es nicht erschlichen oder mit Gewalt erworben hat und er nicht unwürdig ist, das Benefizium verleihen.
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Die heilige ('sacrasancta') Generalsynode zu Basel, im Heiligen Geist versammelt und die gesamte Kirche darstellend, bekundet, daß sie unter andern Statuten und Dekreten, die von ihr in öffentlicher Sitzung am 9. Juni 1435 feierlich verkündet sind, auch verfügt hat, daß derjenige, der ohne Gewalt, aber auf Grund eines Scheintitels ('habens coloratum titulum') ungestört eine Prälatur, Dignität, ein Benefizium oder Offizium drei Jahre innehat, nicht auf Grund eines neuen Rechtsanspruchs belästigt werden darf, es sei denn dessen Vorbringung wegen Feindseligkeit oder aus einem rechtmäßigen Hindernisgrund unterblieben, den der Betreffende ankündigen und gemäß dem Konzil von Vienne mitteilen muß. Die Ordinarien sollen, falls es zum Prozeß kommt, sorgfältig prüfen, daß niemand ohne Rechtstitel ein Benefizium besitzt, und demjenigen, bei dem es der Fall ist, den Rechtstitel bestreiten oder ihm, falls er es nicht erschlichen oder mit Gewalt erworben hat und er nicht unwürdig ist, das Benefizium verleihen.
19, U 110
19 Stift Dietkirchen, St. Lubentius, Chorherren
Stift Dietkirchen, St. Lubentius, Chorherren >> Urkunden >> sonstige Urkunden >> 1426-1450
Basel, 1438 Februar 13
Ausfertigung, Pergament mit der Bleibulle der Generalsynode an Hanfschnur. - Auf der Plika gleichzeitig links: 'Collacionatum per me, Ludovicum Scaec, notarium concilii, et concordat cum originali'. Rechts: 'Bertoldus'. Rückvermerk (15. Jh.): 'Decretum de pacificis possessionibus editum in sacro concilio Basiliensi'
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. Basilie, idus Februarii 1438
Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 201
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:08 MESZ
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