Markgräfin Johanna Elisabeth von Ansbach, geborene Markgräfin von Baden-Durlach, verzichtet mit Zustimmung ihres Gemahls nach Empfang des üblichen Heiratsgutes von 10.000 fl. auf alle Erbansprüche an ihre Eltern und Geschwister und die Markgrafschaft unter dem herkömmlichen Vorbehalt.