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Best. 72: Stadtbibliothek (Bestand)
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Eine im Sommer 1979 notwendig gewordene Personalveränderung veranlaßte das Amt 4031 - Stadtbibliothek und Stadtarchiv - als Träger der drei Kulturinstitute Stadtbibliothek, Stadtarchiv und Öffentliche Bücherei zu einer Ablieferung der gemeinsamen Altregistratur an das Stadtarchiv. Diese Ablieferung, die die Zeit von 1814-1978 umfaßt, wurde in zwei Zugänge getrennt: Zugang 1979/46 (Zeit bis 1945), Zugang 1979/47 (Zeit nach 1945). Diese zeitliche Trennung erschien angebracht, um eine bessere Eingliederung in das Beständesystem des Mainzer Stadtarchivs zu ermöglichen und diese thematisch zu vervollständigen. Hier soll auf das Schriftmaterial des ersten Zuganges näher eingegangen werden, das die Zeit bis 1945 dokumentiert und somit der hessischen Zeit zugeordnet wird. Einige Aktenbündel, die provienzmäßig bei der Stadtbibliothek erwachsen sind, aber bisher im Bestand 70 (allgemeine Verwaltung der hessischen Zeit) verwahrt wurden, sind ebenfalls in den neuen Bestand einbezogen worden. Die ca. 200 Akteneinheiten (6,5 lfd. Rgm.) werden im Stadtarchiv Mainz unter der Bestandsnummer 72 geführt. Der Bestand umfaßt Aktenmaterial aller drei Institute (also: Stadtbibliothek, Stadtarchiv und Öffentliche Bücherei), die in dem Gebäude der Stadtbibliothek räumlich vereint sind. Die räumliche Vereinigung des bis zum Jahr 1962 ebenfalls mit der Stadtbibliothek verbundenen Gutenberg-Museums findet in vorliegendem Bestand nur Niederschlag in den Rechenschafts- und Tätigkeitsberichten. Vorgesehen war eine der eigentlichen Bearbeitung der Akten vorhergehende grobe Vorsortierung, die dann durch eine laufende Verzeichnung ersetzt wurde, um einen doppelten Arbeitsaufwand, besonders bei den älteren unbeschrifteten Akten, zu vermeiden. Eine nach Provienienz der einzelnen Institute getrennte Darstellung ergab sich somit erst nach der Verzeichnung, durch die anschließende Klassifikation. Hier werden 4 Hauptgruppen genannt: 1. Allgemeine Verwaltung, 2. Stadtbibliothek, 3. Stadtarchiv, 4. Öffentliche Bücherei, wobei die erste Gruppe Archivalien enthält, die entweder die Stadtbibliothek in der Funktion als Verwaltungsorgan der drei Kulturinstitute behandeln oder Archivalien, die durch die räumliche Vereinigung nicht eindeutig einem Institut zugeordnet werden können. Der vorliegende Bestand bildet keine abgeschlossene Einheit. Infolge Auslagerung im 2. Weltkrieg befinden sich noch heute einige Faszikel über Angelegenheiten der Kulturinstitute im Archivdepot Lübben, unter der Zuständigkeit der staatlichen Archivverwaltung der DDR in Potsdam
verzeichnet Mai 1980
Busch, Jürgen (Hrsg.), De Bibliotheca Moguntina. Festschrift der Stadtbibliothek Mainz zum 50jährigen Bestehen ihres Gebäudes Rheinallee 3 B am 07.11.1962. Mainz 1963; Falck, Ludwig, Archive in Mainz: Das Stadtarchiv, in: Der Archivar 28, 1975, Sp. 307-310; Artikel "Stadtarchiv Mainz" in Minerva - Handbuch "Archive" 1974, S. 598-602
Form und Inhalt: Eine im Sommer 1979 notwendig gewordene Personalveränderung veranlaßte das Amt 4031 - Stadtbibliothek und Stadtarchiv - als Träger der drei Kulturinstitute Stadtbibliothek, Stadtarchiv und Öffentliche Bücherei zu einer Ablieferung der gemeinsamen Altregistratur an das Stadtarchiv. Diese Ablieferung, die die Zeit von 1814-1978 umfaßt, wurde in zwei Zugänge getrennt: Zugang 1979/46 (Zeit bis 1945), Zugang 1979/47 (Zeit nach 1945). Diese zeitliche Trennung erschien angebracht, um eine bessere Eingliederung in das Beständesystem des Mainzer Stadtarchivs zu ermöglichen und diese thematisch zu vervollständigen. Hier soll auf das Schriftmaterial des ersten Zuganges näher eingegangen werden, das die Zeit bis 1945 dokumentiert und somit der hessischen Zeit zugeordnet wird. Einige Aktenbündel, die provienzmäßig bei der Stadtbibliothek erwachsen sind, aber bisher im Bestand 70 (allgemeine Verwaltung der hessischen Zeit) verwahrt wurden, sind ebenfalls in den neuen Bestand einbezogen worden. Die ca. 200 Akteneinheiten (6,5 lfd. Rgm.) werden im Stadtarchiv Mainz unter der Bestandsnummer 72 geführt. Der Bestand umfaßt Aktenmaterial aller drei Institute (also: Stadtbibliothek, Stadtarchiv und Öffentliche Bücherei), die in dem Gebäude der Stadtbibliothek räumlich vereint sind. Die räumliche Vereinigung des bis zum Jahr 1962 ebenfalls mit der Stadtbibliothek verbundenen Gutenberg-Museums findet in vorliegendem Bestand nur Niederschlag in den Rechenschafts- und Tätigkeitsberichten. Vorgesehen war eine der eigentlichen Bearbeitung der Akten vorhergehende grobe Vorsortierung, die dann durch eine laufende Verzeichnung ersetzt wurde, um einen doppelten Arbeitsaufwand, besonders bei den älteren unbeschrifteten Akten, zu vermeiden. Eine nach Provienienz der einzelnen Institute getrennte Darstellung ergab sich somit erst nach der Verzeichnung, durch die anschließende Klassifikation. Hier werden 4 Hauptgruppen genannt: 1. Allgemeine Verwaltung, 2. Stadtbibliothek, 3. Stadtarchiv, 4. Öffentliche Bücherei, wobei die erste Gruppe Archivalien enthält, die entweder die Stadtbibliothek in der Funktion als Verwaltungsorgan der drei Kulturinstitute behandeln oder Archivalien, die durch die räumliche Vereinigung nicht eindeutig einem Institut zugeordnet werden können. Der vorliegende Bestand bildet keine abgeschlossene Einheit. Infolge Auslagerung im 2. Weltkrieg befinden sich noch heute einige Faszikel über Angelegenheiten der Kulturinstitute im Archivdepot Lübben, unter der Zuständigkeit der staatlichen Archivverwaltung der DDR in Potsdam
Busch, Jürgen (Hrsg.), De Bibliotheca Moguntina. Festschrift der Stadtbibliothek Mainz zum 50jährigen Bestehen ihres Gebäudes Rheinallee 3 B am 07.11.1962. Mainz 1963; Falck, Ludwig, Archive in Mainz: Das Stadtarchiv, in: Der Archivar 28, 1975, Sp. 307-310; Artikel "Stadtarchiv Mainz" in Minerva - Handbuch "Archive" 1974, S. 598-602
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.