Bernhard von Liebenstein, Obervogt zu Vaihingen, Jakob Christoph Schenk von Winterstetten zu Unterriexingen, Hans Dietrich Nothafft von Hochberg und Hans Jakob von Reischach vom Reichenstein zu Nußdorf schlichten einen Streit zwischen Caspar von Kaltental zu Oßweil und Hans Wolf von Stammheim zu Geisingen um die Jagd in den Hohenecker Weinbergen und den Hölzern "Hungersberg" und "Hohenecker Haude". Dabei wurden auch Friedrich von Hallweil, Obervogt zu Urach, und Hans Georg von Hallweil, Obervogt zu Marbach, mit Hans Wolf von Stammheim Erben der Familie von Freyberg und Interessenten bei dieser Jagdgerechtigkeit, zugezogen: 1. Fuchs- und Hasenjagd in den beiden Hölzern steht allen gleichermaßen zu. Sie wird nach dem Weinherbst das erste Mal gemeinsam, nach vorheriger Benachrichtigung, ausgeübt. Die Beute wird geteilt: 1/3 erhält Kaspar von Kaltental, 2/3 die drei andern zusammen. Danach hat jeder das Recht, einzeln zu jagen und die Beute zu behalten, die anderen haben zu warten bis er fertig ist. 2. Die Jagd im Weinberg wird nach dem Weinherbst von den genannten vier Interessenten als Besitzern von Oßweil, Geisingen und Beihingen gemeinsam durchgeführt, wie oben beschrieben, danach aber darf nicht mehr gejagt werden. Kaspar von Kaltental verzichtet auf das Jagen auf Beihinger Markung. Dies alles gilt unbeschadet der württembergischen Oberhoheit. 3. Durch diese Abrede gelten die zwischen Kasper von Kaltental und Hans Wolf von Stammheim gewechselten "hitzigen Schriften" und die Schmähreden ihrer Leute als erledigt. Die Betroffenen wollen gute Freunde, Vettern, Schwäger und Nachbarn bleiben.