Hans Löß von Faurndau [Kr. Göppingen] wegen ungebührlicher Handlungen gegenüber seiner Ehefrau und im Flecken Faurndau, sowie öffentlich geäußerter Selbstmordabsichten, zu Göppingen gef., wird auf seine Bitten hin gnädig aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, sich künftig zu bessern, Kirche und Predigt fleißig zu besuchen, offene Zechen für 2 Jahre zu meiden, Atzung und Turmgeld selbst zu bezahlen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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