Einschätzungen infolge des Gesetzes vom 18. Juni 1849 in der Gemeinde Schwieberdingen für das Staatssteuerkataster, Grundstücke: Schlossgärten des Freiherrn von Leutrum in Unterriexingen auf dem Nippenburger Hof, Gebäude: (sind schon bisher steuerbar)