Ludwig von Andernach und seine Ehefrau Else von Mauchenheim verkaufen Kurfürst Philipp von der Pfalz ihr Viertel am Dorf Dietersheim an der Nahe oberhalb von Bingen mit ausführlichem, summarisch aufgezähltem Zugehör für 190 Gulden und quittieren den Empfang. Sie versichern, dass es sich um freies und unbelastetes Eigentum handelt, übergeben dies mit Mund, Hand und Halm vor Schultheißen, Richtern und Gericht zu Diedersheim, versprechen Währschaft, lösen bisherige Eide auf sich und weisen die von Diedersheim an, fortan dem Pfalzgrafen und seinen Erben zu huldigen und gehorsam zu sein. Sie versprechen die Übergabe von dazugehörigem Schriftgut binnen Monatsfrist. Ihr Sohn Klaus und ihre Tochter Else beurkunden ihre Zustimmung.
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Ludwig von Andernach und seine Ehefrau Else von Mauchenheim verkaufen Kurfürst Philipp von der Pfalz ihr Viertel am Dorf Dietersheim an der Nahe oberhalb von Bingen mit ausführlichem, summarisch aufgezähltem Zugehör für 190 Gulden und quittieren den Empfang. Sie versichern, dass es sich um freies und unbelastetes Eigentum handelt, übergeben dies mit Mund, Hand und Halm vor Schultheißen, Richtern und Gericht zu Diedersheim, versprechen Währschaft, lösen bisherige Eide auf sich und weisen die von Diedersheim an, fortan dem Pfalzgrafen und seinen Erben zu huldigen und gehorsam zu sein. Sie versprechen die Übergabe von dazugehörigem Schriftgut binnen Monatsfrist. Ihr Sohn Klaus und ihre Tochter Else beurkunden ihre Zustimmung.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 820, 172
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1489 Dezember 13 (uff sant Lucien tag anno domini Mo CCCCo IXo (s. Bemerkung))
fol. 212r-213r
Urkunden
Ausstellungsort: [ohne Ort]
Siegler: Ludwig von Andernach; Else von Mauchenheim; Klaus [von Andernach]; Else [von Andernach]
Siegler: Ludwig von Andernach; Else von Mauchenheim; Klaus [von Andernach]; Else [von Andernach]
Eine fast gleiche Urkunde unter Hinzuziehung und Erwähnung weiterer Personen sowie Änderung der Siegelankündigung findet sich später noch einmal in demselben Kopialbuch unter demselben Datum, vgl. GLAK 67 Nr. 820, fol. 289v-291v (Nr. 253). Bei der Datierung wurde wohl die Zehnerstelle vergessen; aufgrund der Position im Kopialbuch ist von 1489 auszugehen.
Andernach, Else von; Tochter Ludwigs, erw. 1489
Andernach, Klaus von; Sohn Ludwigs, erw. 1489
Andernach, Ludwig von; erw. 1489
Mauchenheim, Else von; m. N. N. von Rüdesheim (?), Ludwig von Andernach, erw. 1489
Dietersheim : Bingen am Rhein MZ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:15 MESZ
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