Werden.-Abt Benedikt belehnt nach dem Tod des Maximilian Heidenreich Freiherrn Droste, Herrn zu Vischering etc., Erbdrosten des Hochstifts Münster und Drosten zu Horstmar und Ahaus, dessen Sohn Adolf Heidenreich Freiherrn Droste zu Dienstmannsrecht mit dem Hofgut Visbeck im Hochstift Münster und Amt Dülmen. Der Belehnte hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Caspar Melchior Cramer, Advokaten zu Werden, im Beisein der Dienstmanns- Lehnmannen Lic. iur. Philipp Wilhelm Georg Schorn, Rats und Kanzleidirektors, und Cand. iur. Georg Heinrich Vorrath, Sekretärs des Abts. Der Abt unterschreibt und läßt sein großes Siegel anhängen. - Abschrift 18. Jahrhundert, notariell beglaubigt, Papier