Verkauf von Zinsen aus Gütern zu Holzheim an Cappel durch Fritzlarer Bürger
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Urk. 18, 442
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1386 Juli 13
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1380-1389
1386 Juli 13
Ausf. Perg., stellenweise besch. und z.T. unterklebt. - Sg. fehlt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gegeben als man zalte nach Christi gebort dritzenhundirt jar, darnach in dem sesz vnd achtzigistin jare off sente Margaretin dage der heiligen jungfrauwin
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Offizial der Fritzlarer Propstei bekundet, daß vor ihm erschienen sind die Fritzlarer Bürger Johann von Falkenberg (Falkinberge), seine Ehefrau Katharina, ihr Sohn Heinrich, Kleriker, Cine (Ctzine), Katharinas Schwester, sowie Cuntze Wingertir und seine Ehefrau Birte. Sie hätten für sich und ihre Erben bekundet, daß sie 'rechtlich vnde reddelichen vnde mid sampedir hant eyns stedin erplichen kouffes' ihre erbliche Zinsen (gulde), die sie bisher aus Äckern und Gütern der Herren von Cappel besaßen, gelegen in Feld und Dorf Holzheim vor Fritzlar, nämlich 1 s. Geldes oder 2 Zinshühner (czwen gulde hunere) zu Michaelis, dem Abt Dietrich Rose (Rosin) und dem Konvent von Cappel zu ewigem Besitz für bezahlte 25 Gutegroschen (gude cruczekrosche) verkauft haben. Die Verkäufer setzen das Stift in den Besitz (in ruweliche eigin gewer vnde besiczunge) der Gülte ein und leisten Verzicht.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (15.Jh.) De agris in Holtzheym prope Frislar (Um 1525) 1 s. huner
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 93v-94r, daraus die obigen Angaben ergänzt
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.174
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Offizial der Fritzlarer Propstei bekundet, daß vor ihm erschienen sind die Fritzlarer Bürger Johann von Falkenberg (Falkinberge), seine Ehefrau Katharina, ihr Sohn Heinrich, Kleriker, Cine (Ctzine), Katharinas Schwester, sowie Cuntze Wingertir und seine Ehefrau Birte. Sie hätten für sich und ihre Erben bekundet, daß sie 'rechtlich vnde reddelichen vnde mid sampedir hant eyns stedin erplichen kouffes' ihre erbliche Zinsen (gulde), die sie bisher aus Äckern und Gütern der Herren von Cappel besaßen, gelegen in Feld und Dorf Holzheim vor Fritzlar, nämlich 1 s. Geldes oder 2 Zinshühner (czwen gulde hunere) zu Michaelis, dem Abt Dietrich Rose (Rosin) und dem Konvent von Cappel zu ewigem Besitz für bezahlte 25 Gutegroschen (gude cruczekrosche) verkauft haben. Die Verkäufer setzen das Stift in den Besitz (in ruweliche eigin gewer vnde besiczunge) der Gülte ein und leisten Verzicht.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (15.Jh.) De agris in Holtzheym prope Frislar (Um 1525) 1 s. huner
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: der Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 93v-94r, daraus die obigen Angaben ergänzt
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.174
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ