Hans Smyd und seine Ehefrau Else, von Langenbrücken, stellen vor Schultheiß und Gericht daselbst dem Wendel Glym, Pfründner des St. Johann Evangelisten-Altars im St. German-Stift zu Speyer, einen Revers aus über die erbweise Verpachtung von 5 Morgen Äckern um eine jährliche Gült von 3 Maltern Korn, derselben Äcker, die 1287 der Notar Heinrich für die genannte Altarspfründe gekauft hat.