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Klage des Rotger Nüse an der Servatistraße, später dessen Witwe Gertrud Ernst ./. Henrich Huge, Prokurator am Offizialatgericht. Nach der Behauptung des Klägers hatte ein Gerhard Tott Weine beim Kläger eingelagert. Im Jahre 1617 ließ Dietrich zur Horst gen. Simons in Hamm die Weine im Wege des Arrestes pfänden. Der Beklagte hat dann den Kläger veranlasst, ihm 2 Fässer von dem Wein herauszugeben, und hat sich verpflichtet, für alles aufzukommen. Die Witwe zur Horst hat nun den Kläger auf Ersatz verklagt. Kläger ist verurteilt und will sich nun an dem Beklagten schadlos halten.

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Stadtarchiv Münster
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