Herzog Friedrich III. von Schleswig-Holstein-Gottorf erlässt Verordnungen 1. wegen Einführung des fremden Bieres 2. wegen der Montagsgerichte und der Vergünstigung für den Landvogt auch außerhalb der Gerichtstage kleinere Streitsachen zu entscheiden 3. wegen der Außendeiche 4. wegen der Advokatengeschäfte der Kirchspielschreiber und Advokatenbediensteten 5. wegen der freien Jagd und des Vogelfanges 6. wegen Bewilligung der Kontributionen 7. wegen pünktlicher Zahlung der Gefalle an den vorgeschriebenen Terminen bei den Landschreibereien in Heide und Lunden 8. dass der von Hans Maeß eingedeichte neue Koog mit kontribuieren und schätzen soll.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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