Martin Jelin zu Roth verkauft an Thoman Haffner (auch: Hefelin) d. Ä., Bürger zu Ulm, um 120 fl rh einen jährlichen Zins von 6 Gulden, wofür er als Pfand nach Anstößern näher beschriebene und vom örtlichen Gericht auf 300 fl Wert veranschlagte Äcker in Roth verschreibt. Der Schuldner verspricht auch namens seiner Erben stets pünktliche und vollständige Verzinsung jeweils auf Georgi und räumt dem Gläubiger für den Fall der Säumigkeit oder Nichterfüllung umfassende Zugriffsrechte auf die Unterpfänder ein. Dem Schuldner wird das Recht eingeräumt, vorstehendes Darlehen jederzeit abzulösen.