Jörg Hurlin aus Rechberghausen [Kr. Göppingen], zu Göppingen gef., weil er zusammen mit seinem Bruder im württembergischen Forst mit Fallen den Feldhühnern nachgestellt und die gefangenen in seines Vaters Haus verzehrt hatte, jedoch auf die Fürbitten seiner Freundschaft der strengen Bestrafung überhoben mit der Auflage, seine Gefängnis- oder sonstigen Kosten selbst zu tragen, sein Leben lang ohne obrigkeitliche Erlaubnis weder Hühnerjagd noch andere Arten von Waidwerk innerhalb der württembergischen Forstobrigkeit zu treiben, auch alle ihm bekannten Wildschützen dem Forstmeister zu Schorndorf anzuzeigen, nimmt diese Artikel an und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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