Vidimus des Egloff von Wartenberg, gennant von Wildenstein, Hofrichter zu Rottweil, über die von König Sigismund ausgestellte Urkunde wegen der Bestätigung der an die Stadt Ulm verliehenen Privilegien durch Kaiser Karl IV. vom 13. November 1359, König Ruprecht vom 10. August 1401 über Freiheit von fremden Gerichten und Erwerb von Helfenstein, Geislingen, Albeck, sowie die Befreiung von der Klage, die Graf Hans von Helfenstein bei dem Reichshofgericht erhoben hat, und Erneuerung der Rechte der Vögte und Amtleute der Stadt in den erworbenen Herrschaften.
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Vidimus des Egloff von Wartenberg, gennant von Wildenstein, Hofrichter zu Rottweil, über die von König Sigismund ausgestellte Urkunde wegen der Bestätigung der an die Stadt Ulm verliehenen Privilegien durch Kaiser Karl IV. vom 13. November 1359, König Ruprecht vom 10. August 1401 über Freiheit von fremden Gerichten und Erwerb von Helfenstein, Geislingen, Albeck, sowie die Befreiung von der Klage, die Graf Hans von Helfenstein bei dem Reichshofgericht erhoben hat, und Erneuerung der Rechte der Vögte und Amtleute der Stadt in den erworbenen Herrschaften.
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 207 U 29
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 207 Ulm, Reichsstadt
Ulm, Reichsstadt >> Kaiserliche Privilegien >> Urkunden
1419 April 27 (Donnerstag nach Sant Georgientag)
Urkunden
Aussteller: Egloff von Wartenberg, gennant von Wildenstein, Hofrichter zu Rottweil
Siegler: Hofgericht zu Rottweil
Überlieferungsart: Vidimus
Siegelbeschreibung: 1 Sg. in Holzkapsel besch.
Siegler: Hofgericht zu Rottweil
Überlieferungsart: Vidimus
Siegelbeschreibung: 1 Sg. in Holzkapsel besch.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:47 MEZ
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- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
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- Urkunden (Gliederung)
- Vidimus des Egloff von Wartenberg, gennant von Wildenstein, Hofrichter zu Rottweil, über die von König Sigismund ausgestellte Urkunde wegen der Bestätigung der an die Stadt Ulm verliehenen Privilegien durch Kaiser Karl IV. vom 13. November 1359, König Ruprecht vom 10. August 1401 über Freiheit von fremden Gerichten und Erwerb von Helfenstein, Geislingen, Albeck, sowie die Befreiung von der Klage, die Graf Hans von Helfenstein bei dem Reichshofgericht erhoben hat, und Erneuerung der Rechte der Vögte und Amtleute der Stadt in den erworbenen Herrschaften. (Archivale)
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