Graf Johann von Nassau-Saarbrücken als Vormund über Graf Johann Ludwig von Nassau-Wiesbaden belehnt den Philipp von Waldmannshausen, nachdem mit dem Lehen des Wilhelm von Allendorff, auf das Philipp eine Exspektanz erteilt war, Hans Heinrich von Allendorf belehnt worden ist mit 1 Fuder Wein Gülte zu Schierstein, das den Erben des Martin Molnfritz + verpfändet war, nachdem Philipp von Waldmannshausen zur Einlösung 200 Gulden auf ein Jahr geliehen hatte. Siegler: Aussteller.
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Graf Johann von Nassau-Saarbrücken als Vormund über Graf Johann Ludwig von Nassau-Wiesbaden belehnt den Philipp von Waldmannshausen, nachdem mit dem Lehen des Wilhelm von Allendorff, auf das Philipp eine Exspektanz erteilt war, Hans Heinrich von Allendorf belehnt worden ist mit 1 Fuder Wein Gülte zu Schierstein, das den Erben des Martin Molnfritz + verpfändet war, nachdem Philipp von Waldmannshausen zur Einlösung 200 Gulden auf ein Jahr geliehen hatte. Siegler: Aussteller.
121, U von Waldmannshausen 1571 März 4
121 Nassauische Territorien: Lehnsarchive
Nassauische Territorien: Lehnsarchive >> Urkunden >> 23 Anfangsbuchstabe W >> 23.10 von Waldmannshausen
1571 März 4
Ausfertigung, Papier, als Konzept verwendet, Rest des aufgedrückten Siegels
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: den 4. März 1571
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:11 MESZ
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