Johann Adam von Völckern und Maria Friederike von Liebenstein, Tochter des Philipp Albrecht von Liebenstein und seiner Gemahlin Maria Anna Elisabeth geb. von Neuhausen, treffen die folgende Heiratsabrede: Die Brautleute vereinbaren christliche Eheschließung, ehelichen Beischlaf und eheliche Treue. Nach christlicher Vermählung und Beschlagung der Decken bringt Maria Friderike ihrem Ehemann eine noch festzusetzende Summe schwäbischer Währung bei. Der Bräutigam verspricht die noch zu bestimmende Summe des Zubringens der Braut zu widerlegen und sie nach vollzogenem Beischlaf mit 300 fl obiger Währung auszustatten, sowie die widerlegte Summe auf eigene Güter und Gefälle zu versichern. Es folgen Bestimmungen bezüglich Verteilung des Vermögens für den Fall des Todes eines der beiden Partner mit und ohne hinterlassene gemeinsame Kinder sowie für den Eventualfall der Wiederverheiratung. Bei Streitigkeiten über die vereinbarten Punkte sollen zwei Cavallier - je einer von jeder Seite - bestellt werden, um einen Vergleich herbeizuführen. Siegel- und Unterschriftenankündigung des Bräutigams, seines Vaters Georg Adam von Völckern, des Georg Adam Scherheggel von Hartenstein, württ. Rat und Hofmeister zu Weitlingen, und des Konrad Dietrich von Reitzenstein sowie auf Seiten der Braut ihres Vaters Philipp Albrecht von Liebenstein, des Johann Wilhelm von und zu Neuhausen und des Johann Christoph von Seckendorff auf Obernzenn.