Heinrich von Breidenbach reversiert sich gegen Johann, Grafen zu Nassau, Vianden und Diez, für sich und seines + Bruders Johanns Sohn, Johann, gemäß eingerücktem Lehensbrief von 1512 über Belehnung mit dem Gericht zu Eisenhausen und + Arnolds von Breidenbach Anteil daran; mit den Kumpsleuten und mit einem Burglehen von Herborn im Betrag von 7 Mark jährlich, zahlbar im Mai.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner