Vor dem straßburger Hofrichter verzichten Dielmann, Sohn des Ludwig von St. Lorenz, und seine Ehefrau Katharina, ferner Jeckelin, Sohn des Nikolaus Nikelmann aus St. Lorenz in der Diözese Metz, und seine Ehefrau Gertrud als Erben der Anna von Buckenheim auf alle ihre Rechte an einer Gült von 2 Pfund straßburg. Pfennig, ruhend auf Gütern zu Ettenheim, die genannte Anna, dem Dekan, Kapitel und den Chorpfründnern der Straßburger Kirche zu einem Seelgeräte vermacht hatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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