Friedrich Rössler, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Lichtenau beurkunden, daß Georg Zimmer, Bürger zu Muckenschopf, und seine Ehefrau Maria dem Philipp Breitenacker, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, 11 Schillinge jährlichen Zinses von 11 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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