Dekan und Kapitel des St. Peter-Stifts zu Wimpfen i.T. und Dietrich von und zu Gemmingen als Zehntherren des großen und kleinen Zehnten zu Stetten am Heuchelberg (Heychelberg) bekunden, daß sie zur Beilegung des Streits, den sie mit Schultheiß, Gericht und ganzer Gemeinde zu Stetten wegen des kleinen Zehnten daselbst hatten, diesen Kleinzehnt um jährlich 17 ½ Gulden Landeswährung an ihre Kontrahenten verkauft haben; jährlich zu Martini (11. November) sind 4/5 dieses Betrags (14 Gulden) an die Pfarrei Stetten zu entrichten, da diese mit dem Stift Wimpfner Kleinzehntanteil dotiert ist, 1/5 (3 ½ Gulden) an Dietrich von und zu Gemmingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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