Georg Mayer aus Enzweihingen, wegen frevelhafter Reden zu Vaihingen gef., jedoch auf Fürbitten seiner Brüder und seiner Freunde wieder freigel., gelobt eidlich, künftig dergleichen zu unterlassen, und schwört U. Er verspricht zudem, jedermann bei seinen Rechten und Gerichten bleiben zu lassen. Er stellt ferner zwei Bürgen, die sich verpflichten, ihn bei Bruch dieser Verschreibung der Obrigkeit zu überantworten, andernfalls an sich selbst die Strafe, die den Täter träfe, vollziehen zu lassen. - Bürgen: 1) Bläsin Mayer aus Enzweihingen 2) Ulrich Mayer aus Pfaffenhofen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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