Johann Heinrich Voß macht bekannt, dass er von Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm mit dem Lehngut gen. die Modeische, gelegen im Hochstift Münster im Kirchspiel Rhede bei Bocholtz, zu Dienstmannsrecht belehnt worden ist. Er hat von seinem Vetter Johann Voß huldigen lassen und zugestanden, daß beim Tod des Lehnsträgers für das aus dem Behandigungsgut Ebbing hinzukommende Stück Land ein Heergewäte von 3 rheinischen Gulden gezahlt wird. Zeugen: Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzeidirektor des Abts und Lutger Albert Lauten, Appellationskommissar und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten