Albert von Eglofsheim, Pfarrer zu Eugenbach, bestätigt, dass Bischof Nikolaus von Regensburg ihm gestattet hat, die Pfarrei für einen Zeitraum von zwei Jahren zu verlassen und währenddessen zu verpachten (locandi sub censu consuetudo). S: Geistliches Gericht, Regensburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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