Abt Markus von Herrenalb entscheidet in einer Klagesache des Bürgermeisters und der Gemeinde zu Malsch gegen den Schultheißen Bernhard Wyrt, daß es jedem Schultheißen frei stehen solle, zur Eckerichzeit zu jeder Hut unbeschwert 6 Schweine auszutreiben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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